AGBs der Firma Lumex                      

Allgemeines

Für alle Vermietungen und die damit zusammenhängenden Leistungen gelten ausschließlich die individuell ausgehandelten Vertragsvereinbarungen sowie diese allgemeinen Mietbedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter, soweit er Unternehmer ist, deren Geltung auch für die nachfolgenden künftigen Vermietungsgeschäfte zwischen den Parteien an, soweit nicht bei Vertragsabschluss andere Bedingungen von Fabian Wegner einbezogen werden.

Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Mieters gelten nur, wenn Fabian Wegner diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Ein Schweigen von der Firma Lumex, Fabian Wegner gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Etwaigen anderen Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Vertragsdauer

Vermietet werden der/die in dem Vertrag näher bezeichnete/n Mietgegenstand/Mietgegenstände einschließlich Zubehör. Bei Verträgen über mehrere Mietgegenstände ist Fabian Wegner berechtigt, diese auch einzeln oder nacheinander zu übergeben. Jede Teilleistung gilt als selbstständiges Geschäft.

Der Vertrag kommt mit Unterschrift durch die Parteien oder durch Ausführung von Fabian Wegner auf Bestellung des Mieters zustande. Fabian Wegner verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.

Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Vertrag ist für beide Seiten während der Vertragsdauer unkündbar. Bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverträgen ist der Mietvertrag beidseits ordentlich kündbar,

wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag mit Ablauf des folgenden Tages,

wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll.

Wurde der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und gleichzeitig eine Mindestmietdauer vereinbart, so ist der Vertrag für beide Seiten während der Dauer der Mindestmietzeit unkündbar; nach Ablauf der Mindestmietzeit ist der Mietvertrag unter Einhaltung der unter Ziffer 3. geregelten Kündigungsfristen kündbar.

Die Firma Lumex, Fabian Wegner ist im Falle der fristlosen Kündigung berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters abzuholen. Der Mieter hat den Zutritt zur Mietsache und den Abtransport zu ermöglichen. Die der Firma Lumex, Fabian Wegner aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen. Beträge, die Fabian Wegner durch anderweitige Vermietung erzielt oder hätte erzielen können, werden nach Abzug der entstandenen Kosten angerechnet.

Jede Kündigung hat zur Wirksamkeit schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

Beim Rücktritt seitens des Veranstalters werden folgende Stornokosten fällig:

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des Preises.

Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Preises.

Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 70 % des Preises.

Ausnahmen: Sollte es nach Absagen der Veranstaltung durch den Veranstalter zu einem Auftrag an einem anderen Termin/Ort kommen, werden die Storno-kosten gesondert geregelt.

 

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

die vereinbarte Miete pünktlich und vollständig zu leisten;

die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sie ordnungsgemäß unter größtmöglicher Schonung zu behandeln, vor Überbeanspruchung zu schützen, sowie sämtliche rechtlichen Bestimmungen nebst einschlägigen Unfallverhütungsbestimmungen zu beachten;

die Mietsache bei Einsatz von Personal nur durch zuverlässige sowie von ihm unterwiesene Personen nutzen zu lassen;

seine Obhutspflichten einzuhalten, insbesondere Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen sämtliche Witterungseinflüsse und Feuer, Diebstahl, Raub, Vandalismus sowie sonstiger unerlaubter Handlungen Dritter zu treffen, dies unter Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen Gefahren der Umgebung des Einsatzortes (z. B. Tunnelarbeiten, Arbeiten unter Tage oder Wasserbaustellen). Der Mieter wird im Rahmen seiner Obhutspflicht die Mietsache zwecks Meidung von Schäden oder Folgeschäden bei wesentlichen Mängeln oder objektiv gebotenen Zweifeln an der weiteren Einsatzfähigkeit unverzüglich stilllegen.

 

Der Mieter darf die Mietsache ohne schriftliche Erlaubnis von der Firma Lumex, Fabian Wegner weder weitervermieten, noch an Dritte sonst wie zur Nutzung überlassen.

Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändungen oder andere Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, Fabian Wegner unverzüglich davon zu unterrichten und den Dritten über den bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen.

 

Verlust oder Beschädigung der Mietsache/Haftung des Mieters

Im jedem Schadensfall hat der Mieter die Firma Lumex, Fabian Wegner unverzüglich telefonisch und schriftlich über Umfang, Hergang und Beteiligte (vollständige Firmierung oder Name und Vorname nebst Adressen) des Schadensereignisses zu unterrichten. Bei Diebstahl, Beschädigungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen ist seitens des Mieters ergänzend unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung der Mietsache, verursacht durch unsachgemäße Behandlung oder mangelhaften Schutz oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter sämtliche Instandsetzungskosten, insbesondere bestehend aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweislich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.

Bei vom ihm verschuldetem Verlust oder Beschädigung der Mietsache wird der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises bzw. der Reparaturkosten leisten.

Der Mieter haftet für die von der Mietsache ausgehende Betriebsgefahr, sofern sie nicht auf einen Mangel der Mietsache zurückzuführen ist.

Soweit Dritte gegenüber Fabian Wegner Ersatzansprüche wegen vom Mieter oder seiner Erfüllungsgehilfen verschuldeter Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geltend machen, wird der Mieter Fabian Wegner in Höhe der berechtigten Forderungen freistellen.

 

Stand: 01.07.2014